Digitale Compliance
DSGVO, Cookies und EU-Digitalrecht — erklärt und umgesetzt.
Wir helfen Unternehmen zu verstehen, welche europäischen Regeln ihre Website betreffen, und setzen sie in die Praxis um: Einwilligung, Tracking, Datenschutzerklärung, Formulare und Impressum.
Wie wir helfen
Praktische Unterstützung — von der ersten Frage bis zur fertigen Website.
Allgemeine Informationen und konkrete Umsetzung — klar getrennt von formaler Rechtsberatung.
Beratung
Eine klare Erklärung, welche Regeln für Ihre Website voraussichtlich wichtig sind — verständlich und in Ihrer Sprache.
Cookie-Einwilligung einrichten
Ein Consent-Banner mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen und echter Kontrolle je Kategorie.
Tracking-Prüfung
Wir finden Analyse-Tools, Pixel, eingebettete Medien und externe Ressourcen, die vor der Einwilligung laden.
Datenschutzfreundliche Formulare
Kontakt- und Buchungsformulare, die nur das Nötige erheben — mit den richtigen Hinweisen.
Datenschutzerklärung & Impressum
Vollständig und strukturiert, auf Grundlage der Angaben, die Sie uns machen.
Barrierefreiheits-Check
Eine praktische Prüfung nach WCAG 2.2 und — wo anwendbar — dem European Accessibility Act.
Digitale Compliance
Die Regeln auf einen Blick.
Welche europäischen Anforderungen für eine Unternehmenswebsite in der Regel gelten — und welche davon abhängen, was Sie tun.
Gilt für die meisten Unternehmenswebsites
04Personenbezogene Daten & DSGVO
Gilt, sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet — Kontaktformulare, Newsletter, Analyse, selbst Server-Logs.
Verordnung (EU) 2016/679Cookie-Einwilligung & Tracking
Nicht notwendige Cookies und ähnliches Tracking erfordern in der Regel eine vorherige Einwilligung. Technisch notwendige Speicherung nicht.
Richtlinie 2002/58/EG, Art. 5 Abs. 3Datenschutzerklärung
Besucher müssen erfahren, wer ihre Daten verarbeitet, warum, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Rechte sie haben.
DSGVO Art. 13–14Formulare & Datenerhebung
Nur erheben, was nötig ist, Daten bei der Übertragung schützen und Speicherdauer festlegen.
DSGVO Art. 5, 25, 32Hängt von Ihrem Unternehmen ab
04Anbieterkennzeichnung
Geschäftliche Websites müssen den Anbieter nennen. Deutschland und Österreich haben besonders detaillierte Impressumspflichten.
Richtlinie 2000/31/EG, Art. 5 · DE: § 5 DDGDigitale Barrierefreiheit
Der European Accessibility Act erfasst seit Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa den Online-Handel. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.
Richtlinie (EU) 2019/882Digital Services Act
Relevant, wenn Sie Inhalte von Nutzern speichern oder eine Plattform bzw. einen Marktplatz betreiben. Eine typische Unternehmenswebsite ist meist nicht betroffen.
Verordnung (EU) 2022/2065EU AI Act
Relevant, wenn Sie KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, etwa Chatbots oder KI-generierte Inhalte. Die Pflichten gelten stufenweise; mehrere Fristen wurden 2026 verschoben.
Verordnung (EU) 2024/1689, geändert durch (EU) 2026/1744Gute Praxis
02Barrierearmes Design
Gut lesbarer Kontrast, Tastaturbedienung und klare Struktur helfen allen Besuchern — auch dort, wo es nicht vorgeschrieben ist.
WCAG 2.2, Stufe AADatenschutz als Standard
Keine unnötigen Tracker, selbst gehostete Schriften und ehrliche Einwilligung mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen.
Lexora-StandardZuletzt geprüft im Oktober 2026 · Quellen: EUR-Lex
Nationale Regeln
EU-Recht, national umgesetzt.
Die DSGVO gilt EU-weit, doch Cookie-Einwilligung und Anbieterkennzeichnung regeln nationale Gesetze. Mit diesen arbeiten wir am häufigsten.
| Land | Cookies & Tracking | Anbieterkennzeichnung |
|---|---|---|
| Deutschland | § 25 TDDDG + DSGVO | § 5 DDG (Impressum) |
| Österreich | § 165 TKG 2021 + DSGVO | § 5 ECG, § 25 MedienG |
| Niederlande | Art. 11.7a Telecommunicatiewet + AVG (DSGVO) | Art. 3:15d BW |
| Spanien | Art. 22.2 LSSI-CE + RGPD / LOPDGDD | Art. 10 LSSI-CE |
| Kroatien | Zakon o elektroničkim komunikacijama + DSGVO | Zakon o elektroničkoj trgovini |
| Vereinigtes Königreich | PECR, reg. 6 + UK GDPR | Electronic Commerce Regulations 2002, reg. 6 |
Übersicht zur Orientierung. Regeln ändern sich, und nationale Behörden legen sie unterschiedlich aus; bei der Prüfung Ihrer Website berücksichtigen wir die aktuellen Regeln Ihres Landes.
Grenzen
Was wir tun — und was nicht.
Was wir tun
- Die voraussichtlich geltenden Regeln verständlich erklären
- Ihre Website auf typische Compliance-Mängel prüfen
- Einwilligung, Tracking und Formulare auf Ihrer Website korrigieren
- Datenschutzerklärung und Impressum aus Ihren Angaben strukturieren
- Die Website nach den Änderungen erneut prüfen
Was wir nicht tun
- Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung
- Garantieren, dass eine Website „100 % konform“ ist
- Als Ihr Datenschutzbeauftragter tätig werden
- Verträge entwerfen oder Sie gegenüber Behörden vertreten
DSGVO- & Cookie-Check
Beginnen Sie mit einem kostenlosen Check Ihrer Website.
Wir prüfen Einwilligung, Tracking, Datenschutzerklärung und Impressum. Finden wir Mängel, beheben wir sie zum Festpreis von 99 €.
